Tubli!
Ja. Während die normale Vollzeitarbeitszeit von Montag bis Freitag bestimmte Anfangs- und Endzeiten hat, entspricht die Arbeitszeit im Falle flexibler Arbeitsregelungen nicht der normal Einteilung, sondern ist Teilzeit oder zu unüblichen Zeiten (abends, nachts und am Wochenende). Schichtarbeit (auf der Grundlage kumulierter Stunden) ist ebenfalls unüblich.
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Nicht ganz.
Die richtige Antwort lautet
Ja. Während die normale Vollzeitarbeitszeit von Montag bis Freitag bestimmte Anfangs- und Endzeiten hat, entspricht die Arbeitszeit im Falle flexibler Arbeitsregelungen nicht der normal Einteilung, sondern ist Teilzeit oder zu unüblichen Zeiten (abends, nachts und am Wochenende). Schichtarbeit (auf der Grundlage kumulierter Stunden) ist ebenfalls unüblich.
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Ja. Während die normale Vollzeitarbeitszeit von Montag bis Freitag bestimmte Anfangs- und Endzeiten hat, entspricht die Arbeitszeit im Falle flexibler Arbeitsregelungen nicht der normal Einteilung, sondern ist Teilzeit oder zu unüblichen Zeiten (abends, nachts und am Wochenende). Schichtarbeit (auf der Grundlage kumulierter Stunden) ist ebenfalls unüblich.