Tubli!
Nein. Obwohl die Eltern für die Betreuung eines kranken Kindes verantwortlich sind, bedeutet dies nicht, dass die Mutter oder der Vater das kranke Kind zu Hause pflegen muss. Im Rahmen eines Betreuungsscheines kann das kranke Kind außerhalb der Arbeitszeit von einer anderen Person betreut werden, die Pflege und Unterstützung leisten kann, z. B. von einem Verwandten oder Bekannten.
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Nicht ganz.
Die richtige Antwort lautet
Nein. Obwohl die Eltern für die Betreuung eines kranken Kindes verantwortlich sind, bedeutet dies nicht, dass die Mutter oder der Vater das kranke Kind zu Hause pflegen muss. Im Rahmen eines Betreuungsscheines kann das kranke Kind außerhalb der Arbeitszeit von einer anderen Person betreut werden, die Pflege und Unterstützung leisten kann, z. B. von einem Verwandten oder Bekannten.
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