Tubli!
Ja. Auch wenn Sie niemand dafür bezahlt, den Haushalt zu führen und sich um andere Familienmitglieder zu kümmern, ist dies doch auch Arbeit. Einem Elternteil, der sich Sorgen um die häuslichen Aufgaben macht, kann durch eine Änderung der Arbeitsbedingungen an seinem Arbeitsplatz geholfen werden, z. B. durch flexible oder Teilzeitarbeit oder durch Fernarbeit in einem vereinbarten Umfang. Die Freistellung von Arbeitnehmern aus dringenden familiären oder anderen Gründen, damit auch ihre privaten Bedürfnisse befriedigt werden, kann ebenfalls zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen.
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Nicht ganz.
Die richtige Antwort lautet
Ja. Auch wenn Sie niemand dafür bezahlt, den Haushalt zu führen und sich um andere Familienmitglieder zu kümmern, ist dies doch auch Arbeit. Einem Elternteil, der sich Sorgen um die häuslichen Aufgaben macht, kann durch eine Änderung der Arbeitsbedingungen an seinem Arbeitsplatz geholfen werden, z. B. durch flexible oder Teilzeitarbeit oder durch Fernarbeit in einem vereinbarten Umfang. Die Freistellung von Arbeitnehmern aus dringenden familiären oder anderen Gründen, damit auch ihre privaten Bedürfnisse befriedigt werden, kann ebenfalls zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen.
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Ja. Auch wenn Sie niemand dafür bezahlt, den Haushalt zu führen und sich um andere Familienmitglieder zu kümmern, ist dies doch auch Arbeit. Einem Elternteil, der sich Sorgen um die häuslichen Aufgaben macht, kann durch eine Änderung der Arbeitsbedingungen an seinem Arbeitsplatz geholfen werden, z. B. durch flexible oder Teilzeitarbeit oder durch Fernarbeit in einem vereinbarten Umfang. Die Freistellung von Arbeitnehmern aus dringenden familiären oder anderen Gründen, damit auch ihre privaten Bedürfnisse befriedigt werden, kann ebenfalls zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen.