Tubli!
Ja. Das Recht, ein Kind zu unterstützen, zu schützen und aufzuziehen, ist sowohl ein Recht als auch eine Pflicht. Die Hauptverantwortung für den Schutz der Rechte und des Wohlergehens des Kindes liegt bei den Eltern oder dem Betreuer. Die Person, die das Kind erzieht, muss bei der Wahrung der Rechte und des Wohls des Kindes von den nationalen und lokalen Institutionen sowie von öffentlichen und privaten juristischen Personen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten unterstützt werden.
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Nicht ganz.
Die richtige Antwort lautet
Ja. Das Recht, ein Kind zu unterstützen, zu schützen und aufzuziehen, ist sowohl ein Recht als auch eine Pflicht. Die Hauptverantwortung für den Schutz der Rechte und des Wohlergehens des Kindes liegt bei den Eltern oder dem Betreuer. Die Person, die das Kind erzieht, muss bei der Wahrung der Rechte und des Wohls des Kindes von den nationalen und lokalen Institutionen sowie von öffentlichen und privaten juristischen Personen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten unterstützt werden.
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Ja. Das Recht, ein Kind zu unterstützen, zu schützen und aufzuziehen, ist sowohl ein Recht als auch eine Pflicht. Die Hauptverantwortung für den Schutz der Rechte und des Wohlergehens des Kindes liegt bei den Eltern oder dem Betreuer. Die Person, die das Kind erzieht, muss bei der Wahrung der Rechte und des Wohls des Kindes von den nationalen und lokalen Institutionen sowie von öffentlichen und privaten juristischen Personen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten unterstützt werden.