Tubli!
Ja. Abfälliger Spott oder ungehaltene Kommentare am Arbeitsplatz können bei manchen Menschen Unbehagen auslösen und als Belästigung empfunden werden. Es ist daher unangebracht, Menschen am Arbeitsplatz aufgrund ihrer untrennbaren Eigenschaften zu verunglimpfen. Bei eindeutig belästigenden Äußerungen dürfen die Arbeitgeber nicht untätig bleiben und sich darauf berufen, dass es sich um ein Missverständnis zwischen den Arbeitnehmern handele. Vielmehr hat der Arbeitgeber der Belästigung durch Mitarbeiter ein Ende zu setzen. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass sich kein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz belästigt fühlt.
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Nicht ganz.
Die richtige Antwort lautet
Ja. Abfälliger Spott oder ungehaltene Kommentare am Arbeitsplatz können bei manchen Menschen Unbehagen auslösen und als Belästigung empfunden werden. Es ist daher unangebracht, Menschen am Arbeitsplatz aufgrund ihrer untrennbaren Eigenschaften zu verunglimpfen. Bei eindeutig belästigenden Äußerungen dürfen die Arbeitgeber nicht untätig bleiben und sich darauf berufen, dass es sich um ein Missverständnis zwischen den Arbeitnehmern handele. Vielmehr hat der Arbeitgeber der Belästigung durch Mitarbeiter ein Ende zu setzen. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass sich kein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz belästigt fühlt.
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Ja. Abfälliger Spott oder ungehaltene Kommentare am Arbeitsplatz können bei manchen Menschen Unbehagen auslösen und als Belästigung empfunden werden. Es ist daher unangebracht, Menschen am Arbeitsplatz aufgrund ihrer untrennbaren Eigenschaften zu verunglimpfen. Bei eindeutig belästigenden Äußerungen dürfen die Arbeitgeber nicht untätig bleiben und sich darauf berufen, dass es sich um ein Missverständnis zwischen den Arbeitnehmern handele. Vielmehr hat der Arbeitgeber der Belästigung durch Mitarbeiter ein Ende zu setzen. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass sich kein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz belästigt fühlt.