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Darf man bei einem Vorstellungsgespräch nach Kindern oder Kinderwünschen fragen?

JaA
NeinB
Nein. Dem Arbeitgeber ist es untersagt, nach Schwangerschaft, Geburt, Elternschaft und familiären Pflichten zu fragen. Ebenso darf der Arbeitgeber bei vorvertraglichen Verhandlungen oder anderen Vorbereitungen für den Abschluss eines Arbeitsvertrags von einem Bewerber um eine Stelle keine Informationen verlangen, die sein Privatleben unverhältnismäßig stark betreffen oder nicht mit der Eignung für die angebotene Stelle in Zusammenhang stehen. Dazu gehören unter anderem Fragen zum Familienstand, zum Vorhandensein von Kindern und zu den familiären Verpflichtungen des Bewerbers.
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Planen Sie, noch weitere Kinder zu bekommen?

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Kurzfilme

Wenn das Kind im Kindergarten einen Auftritt hat…

01

Hausarbeit ist auch Arbeit

02

Planen Sie, noch weitere Kinder zu bekommen?

03

Ein Kind ist etwas Normales

04

Anders arbeiten

05

Kriege ich das alles ideal hin?

06

Zeitplan und Waschmaschine

07

Kinderstube

08

Neue Zeiten

09

Ausruhen will gelernt sein

10

Die Großmutter

11

Das Recht, einmal Urlaub zu haben

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Gehalt und Prämien

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Harmonie

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LEBEN IST ARBEIT IST LEBEN

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Leben ist Arbeit ist Leben

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