Tubli!
Nein. Dem Arbeitgeber ist es untersagt, nach Schwangerschaft, Geburt, Elternschaft und familiären Pflichten zu fragen. Ebenso darf der Arbeitgeber bei vorvertraglichen Verhandlungen oder anderen Vorbereitungen für den Abschluss eines Arbeitsvertrags von einem Bewerber um eine Stelle keine Informationen verlangen, die sein Privatleben unverhältnismäßig stark betreffen oder nicht mit der Eignung für die angebotene Stelle in Zusammenhang stehen. Dazu gehören unter anderem Fragen zum Familienstand, zum Vorhandensein von Kindern und zu den familiären Verpflichtungen des Bewerbers.
Weiterlesen Nächste Frage
Nicht ganz.
Die richtige Antwort lautet
Nein. Dem Arbeitgeber ist es untersagt, nach Schwangerschaft, Geburt, Elternschaft und familiären Pflichten zu fragen. Ebenso darf der Arbeitgeber bei vorvertraglichen Verhandlungen oder anderen Vorbereitungen für den Abschluss eines Arbeitsvertrags von einem Bewerber um eine Stelle keine Informationen verlangen, die sein Privatleben unverhältnismäßig stark betreffen oder nicht mit der Eignung für die angebotene Stelle in Zusammenhang stehen. Dazu gehören unter anderem Fragen zum Familienstand, zum Vorhandensein von Kindern und zu den familiären Verpflichtungen des Bewerbers.
Weiterlesen
Nächste Frage
Nein. Dem Arbeitgeber ist es untersagt, nach Schwangerschaft, Geburt, Elternschaft und familiären Pflichten zu fragen. Ebenso darf der Arbeitgeber bei vorvertraglichen Verhandlungen oder anderen Vorbereitungen für den Abschluss eines Arbeitsvertrags von einem Bewerber um eine Stelle keine Informationen verlangen, die sein Privatleben unverhältnismäßig stark betreffen oder nicht mit der Eignung für die angebotene Stelle in Zusammenhang stehen. Dazu gehören unter anderem Fragen zum Familienstand, zum Vorhandensein von Kindern und zu den familiären Verpflichtungen des Bewerbers.