Tubli!
Ja. Ein Arbeitnehmer, der eine Person pflegt oder unterstützt, die aufgrund eines schweren Gesundheitsproblems in erheblichem Maße Pflege oder Unterstützung benötigt, wird als Pflegeperson bezeichnet. Eine Pflegeperson kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder einen Pflegeurlaub in Anspruch nehmen, um eine solche Betreuungsaufgabe zu erfüllen.
Weiterlesen Nächste Frage
Nicht ganz.
Die richtige Antwort lautet
Ja. Ein Arbeitnehmer, der eine Person pflegt oder unterstützt, die aufgrund eines schweren Gesundheitsproblems in erheblichem Maße Pflege oder Unterstützung benötigt, wird als Pflegeperson bezeichnet. Eine Pflegeperson kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder einen Pflegeurlaub in Anspruch nehmen, um eine solche Betreuungsaufgabe zu erfüllen.
Weiterlesen
Nächste Frage
Ja. Ein Arbeitnehmer, der eine Person pflegt oder unterstützt, die aufgrund eines schweren Gesundheitsproblems in erheblichem Maße Pflege oder Unterstützung benötigt, wird als Pflegeperson bezeichnet. Eine Pflegeperson kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder einen Pflegeurlaub in Anspruch nehmen, um eine solche Betreuungsaufgabe zu erfüllen.