Tubli!
Nein. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine angemessene bezahlte Freistellung für persönliche Aktivitäten zu gewähren, einschließlich der Abwesenheit von der Arbeit aus familiären Gründen, wegen Krankheit oder Unfall, wenn diese Aktivitäten nicht außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden können.
Weiterlesen Nächste Frage
Nicht ganz.
Die richtige Antwort lautet
Nein. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine angemessene bezahlte Freistellung für persönliche Aktivitäten zu gewähren, einschließlich der Abwesenheit von der Arbeit aus familiären Gründen, wegen Krankheit oder Unfall, wenn diese Aktivitäten nicht außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden können.
Weiterlesen
Nächste Frage
Nein. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine angemessene bezahlte Freistellung für persönliche Aktivitäten zu gewähren, einschließlich der Abwesenheit von der Arbeit aus familiären Gründen, wegen Krankheit oder Unfall, wenn diese Aktivitäten nicht außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden können.